Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen. Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen?
Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert,
wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen? Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.
Wir möchten Ihnen hier zumindest eine kleine Übersicht der wichtigsten Bereiche liefern.
Dies kann natürlich eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und führen einen
unverbindlichen kostenfreien Versicherungscheck durch.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen.
Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Gewerbetreibenden. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden.
Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit,
werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun") schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht
zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand
der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall)
aufkommt, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler, etc.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer
solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulas- sungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle
unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann. Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt,
ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen
auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wurde Ihr Betrieb - wie in der Inhaltsversicherung beschrieben - Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest
vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiteren laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.
Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der
Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.
Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung (EBU) darstellen. Auch hier sind verschiedene Sach- gefahren als
Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die EBU stellt damit auch eine Alternative für ein
Krankentagegeld dar - und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Elektronikversicherung
Wer durch den Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen
befürchten muss, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder
Unachtsamkeit versichert werden. Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z. B. die Medizinelektronik in einer Arztpraxis), desto umfangreicher sollte der
Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software
zusätzlich vereinbar.
Arbeitsmaschinenversicherung
Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern.
Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfang- reicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, überlastung oder Betriebsmittelschäden.
Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.
Werkverkehrsversicherung
Wer bei seinen Kunden arbeitet, erscheint dort selten mit
leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u. ä. mit sich. Kommt es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Transportfahrzeugs zu einer Beschädigung
der mitgeführten Dinge, oder wird bei einer Pause in den Transporter eingebrochen und Gerätschaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung. Auch ein Teil der Ausstattung
von Verkaufswagen oder -anhängern (z. B. Kassen, Friteusen,...), die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, lassen sich nur über eine Werkverkehrsversicherung absichern.
Rechtsschutzversicherung für Existenzgründer
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht.
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im
Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten - eine
Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich hohen Zeitaufwand
und großen ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.
Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist macht dies aus finanziellen Erwägungen aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.
Krankenversicherung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten oder freiwillig
in der gesetzlichen Versicherung bleiben möchten. Der Wechsel in die private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl.
beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz
zu finden.
Da Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung ist
daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies
oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch
weiterhin finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt sein.
Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte
dieser unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der Versicherungsschutz auch unter
steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss.
Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten
Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.
Unfallversicherung
Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich
unfallversichern. Dies ist regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Unfallversicherungsschutz lässt sich besser und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen.
Nur so erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten
Bedarf hin abstellen - und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt
erworbenen Behinderung anfallen, ausreicht. Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheiten, etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über
die Berufsgenossenschaft.
Dread Desease/Schwere Krankheiten Vorsorge
Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird.
Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss. Gerade als Selbstständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Z
usammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten. Eine Vorsorge für schwere Krankheiten
zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von
Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines "Aushilfs-Geschäftsführers" zu kompensieren.
Altersvorsorge für Existenzgründer
Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich herschieben. Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein
, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, ehe man sich damit befasst. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben,
von denen sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.
Mit der Einführung der Basisrente wurde Selbstständigen hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge
zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden.
Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.